Kranführer

Ausbildung zum Kranführer - Hallen- und Portalkrane  (nur Inhouse - Ausbildungen)


Einen Kran steuern zu können erfordert Geschicklichkeit und Erfahrung. Den Grundstein um Ihre und die Sicherheit Anderer gewährleisten zu können, setzen Sie anhand unserer Ausbildung zum Kranbediener.


Dauer:
mit Vorkenntnissen 1 Tag
ohne Vorkenntnisse 2 Tage


Teilnehmer:
Personen, die einen Brückenkran, Portalkran, Schwenkarmkrane, Schienenlaufkatze, Wandlaufkran und Hallenkran bedienen sollen.


Voraussetzungen:
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur Krane bedienen, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt und der Jugendliche entsprechend dieses Grundsatzes ausgebildet ist. Dabei sollte die Aufsichtsperson schriftlich festgelegt sein.


Nach abgeschlossener Ausbildung:
Führerschein + Zertifikat


Nutzen:

  • Sie erlangen grundlegende Fähig- und Fertigkeiten für den sicheren Betrieb von Krane.
  • Sie erhalten eine Ausbildung nach rechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen, gemäß BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8, DGUV Grundsatz 309-003.
  • Setzen Sie ihren Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Zukunft


Jetzt Ausbildung zum Kranbediener absolvieren.


Preise auf Anfrage!

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