Explosionsschutz

Explosionsschutz

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt. Dies Resultiert aus der Forderung der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV (§ 9) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung (§ 6).

Zu berücksichtigen ist hierbei die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, Häufigkeit und Dauer ihres Auftretens, der Aktivierung und das Wirksamwerden von Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.

Bei einem explosionsgefährdeten Bereich handelt es sich um einen Bereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann oder nicht sicher verhindert werden kann.


Ein Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre nicht in einer solchen Menge zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen erforderlich werden, gilt nicht als explosionsgefährdeter Bereich. Darüber hinaus ist nach § 6 der Gefahrstoffverordnung ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, indem die getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen zusammengeführt werden.


Wenn ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, muss der Arbeitgeber nach § 6 der Gefahrstoffverordnung, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, also auch ein kleinerer Handwerksbetrieb, ein Explosionsschutzdokument erstellen. In dem Explosionsschutzdokument werden alle getroffenen Explosionsschutzmaßnahmen zusammengeführt. Ein solches Dokument muss vor Beginn einer Tätigkeit erstellt werden.

Durch unser großflächiges Netzwerk von Sachverständigen und Laboratorien aus den verschiedensten Branchen weltweit bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Risikoanalysen und Gefährdungsbeurteilungen des Explosionsschutzes
  • Schulung: Grundlagen des Explosionsschutzes
  • Themenspezifische Spezialschulungen
  • Identifizierung der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Empfehlung von Zoneneinteilungen / Dokumentation in einem
  • Explosionszonenplan
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten


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